Am 18. März 2012 wählt die Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten. Der Bundespräsident wirkt im politischen Alltag vor allem repräsentativ und sinnstiftend, jedoch obliegen ihm auch verfassungsmäßige Rechte und Pflichten. Zum Bundespräsidenten kann gewählt werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt. Bei der Wahl muss ein Kandidat die (absolute) Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinen. Erst wenn dies in zwei Wahlgängen keinem Kandidaten gelingt, reicht in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit aud. Die Wahl erfolgt auf fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundespräsident bei Amtsantritt vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Wird ein Bundespräsident für eine zweite Amtszeit gewählt, erfolgt für diese üblicherweise keine neuerliche Vereidigung. Dies wurde bei allen bisherigen wiedergewählten Bundespräsidenten so gehandhabt. (Mit Material von: Wikipedia)
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Wahl des Bundespräsidenten 2012 - Niedersachsen - 18.03.2012 – Copyright © 2025 Kleiner Kalender